WHATS NEXT stellt den Teilnehmern unentgeltlich eine Plattform für die Vermittlung von digitalen Fitnesskurs-Livestreams, die von selbstständigen Trainern den Teilnehmern angeboten werden, zur Verfügung. Die vermittelten Dienstleistungsverträge kommen ausschließlich zwischen den Teilnehmern und den Trainern zustande. WHATS NEXT wird insoweit nicht Vertragspartei. Die Leistung von WHATS NEXT gegenüber den Teilnehmern beschränkt sich somit auf die bloße Vermittlung der Dienstleistungsverträge zwischen dem Teilnehmer und dem jeweiligen Trainer. Weitergehende Rechte der Teilnehmer oder Pflichten von WHATS NEXT gegenüber den Teilnehmern werden nicht begründet. Die von WHATS NEXT übernommene kaufmännische Abwicklung der Dienstleistungsverträge der Teilnehmer mit den Trainern und die Bereitstellung der digitalen Infrastruktur für die Trainer begründen keine Ansprüche der Teilnehmer und werden nicht Vertragsgegenstand.
Auf Schadensersatz haftet WHATS NEXT – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet WHATS NEXT vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
a. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b. für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalspflicht: Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.